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1. Geltung der Geschäftsbedingungen
- Diese Geschäftsbedingungen gelten bei allen Verträgen im Zusammenhang
mit dem Betrieb eines Handelsgewerbes eines Kaufmannes, anderen
Gewerbebetreibenden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
- Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gelten diese Geschäftsbedingungen
mit den nachfolgenden gesonderten Einschränkungen.
- Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn NORDBETON sie
schriftlich anerkannt hat.
- Für von NORDBETON erbrachte Bauleistungen, auf die Werkvertragsrecht
anzuwenden ist, gilt vorrangig die Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils
gültigen Fassung; im übrigen gelten diese Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages
- Unsere Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche
gekennzeichnet sind. Mündliche oder schriftliche Bestellungen ohne unser
vorheriges Angebot gelten als angenommen mit der Erteilung unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware innerhalb von 30
Tagen nach der Bestellung.
- Muster, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotos, Maß-, Gewichts-,
Verbrauchs- und andere technische Daten und sonstige Beschreibungen sowie
sonstige Informationen über unsere Produkte und Leistungen in Prospekten,
Angeboten, Auftragsbestätigungen und anderen Unterlagen sind nur annähernd.
Sie sind dann verbindlich, wenn sie schriftlich und spezifiziert in den Vertrag
eingeschlossen werden. Das Urheberrecht an unseren Plänen, Zeichnungen,
Entwürfen und sonstigen Unterlagen verbleibt bei NORDBETON.
- Bei Auftragsfertigung nach Plänen und anderen Angaben des Kunden
übernimmt dieser die Gewähr für Richtigkeit und Brauchbarkeit. Eingereichte
Pläne und Unterlagen verbleiben bei NORDBETON.
3. Preise, Preisgleitklausel, Fälligkeit
- Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ab Betonwerk bzw.
Lager frei LKW verladen zuzüglich Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung, Zoll,
Versicherung und alle übrigen Nebenkosten werden zusätzlich berechnet.
Pfandverpackung wird gesondert berechnet und bei frachtfreier Rücksendung
innerhalb von 30 Tagen ab Lieferdatum zurück vergütet.
- Bei Auslieferungen, die später als vier Monate nach Vertragsabschluss
erfolgen, werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.
- Unsere Rechnungen sind - falls einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist
- am 10. Tag nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.
- Die Annahme von Schecks oder Wechseln behält NORDBETON sich vor.
4. Lieferungs- und Leistungsbedingungen
- Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen
und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von
Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt, Frost und andere
von NORDBETON oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende
Umstände befreien NORDBETON für die Dauer ihres Bestehens, soweit
sie unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von unserer Lieferpflicht. In den
vorgenannten Fällen ist NORDBETON - unbeschadet der Ziffer 10 dieser AGB
- zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Leistung
unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses
nicht absehbar ist.
- Bei Lieferung frei Baustelle - einschließlich Abladen - hat der Kunde für
geeignete Anfahrwege für Schwerverkehr Kl. D (400 kN), eventuell erforderliches
technisches Gerät und Abladepersonal zu sorgen. Andernfalls haftet er für
entstandene Schäden und zusätzliche Aufwendungen.
5. Annahme, Abnahme und Schadenersatz
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum Liefer- bzw. Leistungstermin in seinem
Bereich die notwendigen Vorkehrungen für die Annahme unserer Lieferung
und/oder Leistungen getroffen sind. Er ist zur Annahme von Teillieferungen und
Teilleistungen verpflichtet.
- Gerät ein Kunde mit der Annahme in Verzug, so ist NORDBETON nach
fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und wegen Nichterfüllung 20 % - ohne Einzelnachweis - des
Lieferwertes als Schadenersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines
höheren Schadens bleibt NORDBETON vorbehalten. Ebenso kann der Kunde
in jeden Fall nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in
der Höhe der Pauschale eingetreten ist. Gelingt dieser Nachweis, ist die
Pauschale nicht oder nur in Höhe der tatsächlichen eingetretenen Schadens
zu zahlen.
- Sind Abnahmeprüfungen von Leistungen vereinbart, so ist Abnahme
durch den Kunden sofort nach Beendigung der Leistung bzw. Teilleistung
vorzunehmen. Nimmt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb 12 Werktagen
vor, gilt die Abnahme als erfolgt und die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als
festgestellt.
6. Sicherungsrechte
- Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und der mit der Lieferung zusammenhängenden Nebenforderungen sowie
aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von
NORDBETON.
- In der Zeit, in welcher unser Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgen Verarbeitung
und Vermischung der Vorbehaltsware für NORDBETON. NORDBETON steht
das Eigentum bzw. Miteigentum an den hierdurch entstandenen Sachen gemäß
§§ 947, 950 BGB zu. Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung oder
Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bedingungen.
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- Falls der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber NORDBETON nicht
nachkommt, tritt dieser hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen
Nebenrechten an uns ab und zwar bei Verarbeitung oder Vermischung in Höhe
des Wertes der von NORDBETON gelieferten Ware.
- Übersteigt der Wert der für NORDBETON bestehenden Sicherheiten unsere
Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt 20 %, so ist NORDBETON
auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw. Freigabe der Sicherheiten
verpflichtet.
- Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verpfändet oder erheben
Dritte hierauf Anspruch, so hat der Kunde auf unsere Rechte hinzuweisen
und uns unverzüglich zu unterrichten. Die zur Abwehr solcher Maßnahmen
erforderlichen Kosten trägt der Kunde.
- Zahlungen, welche der Kunde von seinem Kunden annimmt, werden
treuhänderisch vereinnahmt. Die Zahlungen sind getrennt auf einem
Sonderkonto für NORDBETON aufzubewahren und an uns zur Tilgung unserer
Forderungen abzuführen.
7. Schutzrechte / Freistellung
- Im Fall der Beauftragung von Sonderfertigteilen und Sonderprodukten, die
nach technischer Vorgabe des Kunden erfolgen, steht der Kunde dafür ein,
dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wird NORDBETON von
einem Dritten deswegen in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet,
NORDBETON auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
Die Freistellungspflicht des Kunden bezieht sich auf alle Aufwendungen, die
NORDBETON aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch
einen Dritten erwachsen.
8. Gewährleistung
- Die Herstellung unserer Beton-Bauteile erfolgt - soweit vorhanden nach
den DIN- und EURO-Normen und unter ständiger Güteüberwachung. Für von
Vorlieferanten eingebaute Teile gelten deren Gewährleistungsbestimmungen.
- Im unternehmerischen Geschäftsverkehr sind erkennbare Mängel,
Falschlieferungen. Fehl- oder Mehrmengen unverzüglich schriftlich gegenüber
NORDBETON geltend zu machen. Rüge und Geltendmachung behaupteter
Ansprüche haben in jedem Fall vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
und innerhalb der Gewährleistungen zu erfolgen. Auch verdeckte Mängel sind
NORDBETON unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
NORDBETON ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch
von NORDBETON beauftrage Fachleute untersuchen zu lassen, diese Rechte
stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr
im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von
Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung
im Einzelfall.
- Alle Sachmängel- und vertraglichen Schadensersatzansprüche verjähren bei
Warenlieferung in 12 Monaten von der Anlieferung. Dies gilt nicht, sofern das
Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
- Im unternehmerischen Geschäftsverkehr dürfen bei Mängelrügen
Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in
einem angemessenen Verhältnis zu den auftretenden Sachmängeln stehen.
Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend
gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte
die Mängelrüge zu Unrecht, ist NORDBETON berechtigt, die entstandenen
Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
9. Aufrechnung
- Mit etwaigen Geldforderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn diese
unbestritten anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Rücktrittsrechte
- NORDBETON ist zum Rücktritt berechtigt, wenn unvorhersehbare
technische Schwierigkeiten auftreten, die in der Art des Auftrages liegen und
seine Ausführung für NORDBETON unzumutbar machen.
- Zum Rücktritt ist NORDBETON auch dann berechtigt, wenn der Kunde
über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder
unvollständige Angaben gemacht hat.
11. Haftung
- Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis
und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht sofern zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von
NORDBETON oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NORDBETON
beruhen. Außerdem gilt der Haftungsausschluss nicht für sonstige Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NORDBETON oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NORDBETON beruhen.
12. Erfüllungsort
- Erfüllungsort für Lieferung und Leistungen ist der Standort unseres jeweiligen
Werkes.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und
NORDBETON gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand - auch für Wechsel, Scheck und Urkundenprozesse - ist
der Sitz unserer Firma in Kampe, somit das Amtsgericht Cloppenburg bzw.
Landgericht Oldenburg.
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